Der Beschluss des Volksgerichts zu München vom 9.

Dezember 1919 und der soziopolitische Hintergrund

des Prozesses gegen Frida Ichak- Rubiner



20. Nov. 1919 Berlin W. 30. Viktoria Luiseplatz 11. Lieber und verehrter Ferruccio! Bitte lassen Sie mir noch ca. 8 Tage Zeit, um mich Ihrem Buchvorschlage ganz zu widmen. Ihr lieber, mir sehr lieber, aber ausweichender Brief was den „Faust“ betrifft, macht mir die Sache heute viel schwerer als vor einem halben Jahr, wo ich in dem Verlag noch neu war. (Sie wissen ja: Ich habe dort nicht zu entscheiden, vor allem geschäftlich nicht, sondern ich bin ein blosser, beratender „Angestellter“ – keineswegs der Verleger, der Inhaber und auch nicht geschäftlich beteiligt.) Um diesen Aufschub bitte ich, weil ich im Begriff stehe, auf 8 Tage nach München zu fahren. Dort will ich versuchen, eine Katastrophe, die – tatsächlich unschuldigerweise – meine liebe Frau betroffen hat, wieder ins Gute zu wenden. Ach, das lastet schon so lange Zeit auf mir, ganz fürchterlich. Sie leben jetzt auch wieder in einem grossen Lande, im grossen Menschenstrom, und Sie empfinden wieder in unmittelbarem Kontakt, dass das Leben lebenswert – und voll bitterer Trauer ist. Meines ist schon lange voll bitterer Erregung, und das war es, warum ich so lange nicht zu schreiben im Stande war; es schnürte mir den Hals zu. Ich hoffe, dass sich jetzt alles, oder wenigstens vieles, lösen wird. – Rita war mir ein lieber, hilfreicher Trost. Seien Sie vielmals gegrüsst und umarmt von Ihrem in Freundschaft und Liebe Ihnen ergebenen Ludwig Rubiner.

20 nov. 1919 Berlino W. 30. Viktoria Luiseplatz 11. Caro e stimato Ferruccio! Prego mi lasci ancora 8 giorni circa da dedicare completamente alla Sua proposta editoriale. La Sua cara, per me molto cara, ma evasiva lettera riguardo al “Faust”, oggi mi rende le cose molto più difficili di quanto non lo fossero sei mesi fa, quando ero ancora nuovo nella casa editrice. (Di certo Lei sa: là non posso decidere niente soprattutto su questioni commerciali, sono piuttosto un semplice “impiegato”, consulente – non sono affatto l’editore, il proprietario, né prendo parte agli affari.) Chiedo questa proroga, perché sono in procinto di andare a Monaco per 8 giorni. Là voglio cercare di volgere al meglio una catastrofe che ha colpito la mia amata moglie – per la verità ingiustamente. Ahimè, mi pesa già da molto tempo, enormemente. Adesso che Lei (Busoni si trova a Londra n.d.t.) ha ripreso a vivere nel grande mondo, in un flusso di persone ingente, ha la percezione immediata che la vita merita di essere vissuta – ed è piena di amara tristezza. La mia è già da tempo piena di amara eccitazione, e questo è il motivo per cui da parecchio non sono stato in grado di scrivere; ho un groppo alla gola. Spero che ora tutto, o per lo meno molto, si risolverà. Rita (Rita Böttiker era la segretaria di Busoni n.d.t.) è stata per me un conforto caro e soccorrevole. La saluto e L’abbraccio tanto, il Suo a Lei devoto in amicizia e amore, Ludwig Rubiner. (la traduzione è mia)

(Dieser Brief - wie die anderen Rubiner Briefe, die ich auf meiner Website veröffentlicht habe - stammt aus dem Busoni-Nachlass in Berlin, ist mir freundlicherweise von Herrn Dr. Laureto Rodoni überreicht worden und von mir originaltreu umgeschrieben worden).

Die Katastrophe ließ Rubiner nach München zu Hilfe seiner Ehefrau eilen, die in die im folgenden beschriebenen politischen Ereignisse verwickelt war.

Das Urteil des Gerichts

1919 wurde Frida Ichak Rubiner wegen Beihilfe zum Hochverrat verurteilt.

Das Volksgericht für den Landgerichtsbezirk München I hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28. November 1919 in der Strafsache gegen Frida Ichak Rubiner nachstehendes Urteil erlassen:

Frau Doktor Frida Ichak Rubiner, Schriftstellerin, geboren am 28. April 1879 in Mariampol (Litauen), Tochter von Abraham und Rosa Ichak, geboren Stolenski, ist zur Festungshaftstrafe von einem Jahre und neun Monate – ab drei Monate und achtzehn Tage Untersuchungshaft - verurteilt worden. Vom 3. Mai bis zum 12. Juni 1919 und seit dem 19. September 1919 war sie in Untersuchungshaft. Der Angeklagten wurde eine Bewährungsfrist wegen der Schwere der Verfehlung versagt, weil das Gericht davon überzeugt war, dass keine der Voraussetzungen für bedingte Begnadigung vorlag. Der schlechte Gesundheitszustand der Angeklagten konnte nach den bestehenden Vorschriften nicht als Grund für Bewilligung einer Bewährungsfrist in Betracht gezogen werden, sondern kam nur als eventueller Strafunterbrechungsgrund in Frage.

Das vom bayerischen Landtag ordnungsmäßig erlassene Staatsgrundgesetz vom 17. März 1919 schuf für Bayern eine vorläufige Verfassung. Am 7. April 1919 unternahm es in München eine Minderheit in verbrecherischer Weise, die Verfassung gewaltsam umzustoßen. Sie erklärte die vom Landtage unter dem Ministerpräsidenten Hoffmann eingesetzte Regierung für abgesetzt und den Landtag für aufgelöst. In völlig willkürlicher Weise bildete diese Minderheit einen provisorischen revolutionären Zentralrat und versuchte, durch diesen, die Regierung gewaltsam auszuüben und Bayern in eine diktatorische Räterepublik umzuwandeln. An diesem Umsturze beteiligten sich die Kommunisten nicht, da sie ihre Zeit noch nicht für gekommen hielten. Sie peitschten aber in ihrem Kampforgane, der „Roten Fahne“, die Leidenschaften der radikalen Volksschichten fortgesetzt durch maßlose Hetzartikel gegen die verhassten Bourgeois auf, zu denen sie alle diejenigen rechneten, die nicht radikal kommunistisch waren. Am 13. April folgte dem Umsturze vom 7. April ein neuer. Unter Führung von Leviné-Nissen, Levien und Axelrod, sämtliche aus Russland stammenden Kommunisten, masste sich eine rein kommunistische Minderheit die ganze gesetzgebende, richterliche und vollziehende Gewalt mit dem ausgesprochenen Ziele an Bayern nach dem Vorbilde des bolschewistischen Russlands gewaltsam in eine kommunistische Räterepublik umzuwandeln, in der die Diktatur des Proletariats, soweit dieses kommunistisch gesinnt war, herrschen sollte.

Ein willkürlich gebildeter sog. Aktionsausschuss verkörperte die oberste Gewalt, er tagte im Wittelsbacherpalais und zu seiner Unterstützung bildete er Ausschüsse und Kommissionen. Einer der wichtigsten dieser Ausschüsse war der Propagandaausschuss. Dieser wurde von einem besonderen Vertrauensmanne Levinés, dem kommunistischen Agitator Werner geleitet, der ebenso wie andere kommunistische Agitatoren, z.B. Ochels-Mortens, zur Vorbereitung und Durchführung der kommunistischen Gewaltherrschaft aus Norddeutschland nach München gekommen war.

In wenigen Tagen entwickelte sich in München eine Schreckensherrschaft. Als Hauptmachtmittel schuf der Aktionsausschuss eine aus radikalen Proletariern und einer kommunistischen Soldateska, zusammengesetzte Rote Armee, welche die ganze Stadt mit ihren Maschinengewehren und Handgranaten in Atem hielt. Zur Befestigung seiner Macht verkündete der Aktionsausschuss den Generalstreik, sodass in Kurzem alle Betriebe und Verkehrsmittel stillstanden, Handel und Wandel stockte und ganz München von einer katastrophalen Hungersnot bedroht wurde. Dazu wütete in der Stadt der kommunistische Terror: alle staatlichen Organe wurden entwaffnet, unschuldige Staatsbürger wurden als Geiseln verhaftet, das Privateigentum wurde mit Beschlagnahme bedroht. Diese schreckensvollen Wirren benützte auch das parteilose gewerbsmäßige Verbrechertum zu immer skrupelloserem Auftreten, die Sicherheitsverhältnisse in der Stadt wurden immer unhaltbarer: Erpressungen, Diebstähle, Einbrüche und Plünderungen waren an der Tagesordnung.

Alle diese schrecklichen, jedem geordneten Staats- und Wirtschaftsleben hohnsprechenden Zustände hielten die Angeklagte, eine geistig hochstehende und insbesondere politisch und volkswirtschaftlich erfahrene Frau nicht ab, sich aus kommunistischem Fanatismus dem russischen Terroristen Leviné zur Verfügung zu stellen und an hervorragender Stelle im Propagandaausschuss der kommunistischen Räterepublik mitzuwirken.

Die 40 Jahre alte Angeklagte stammte aus Litauen, sie war somit geborene Russin. Sie war ausgebildete Schneiderin und ihre Familie stammte aus Buczacz in Galizien. Einen Teil ihrer Jugend verbrachte sie in Deutschland. Sie studierte dann an den Universitäten Zürich, München, Berlin und Heidelberg. 1906 promovierte sie in Zürich mit einer mathematisch-physikalischen Dissertation mit dem Titel Über die Ausnahmestellung der Wärme unter den Energieformen, und sie beteiligte sich aktiv bis 1919 an der deutschen sozialdemokratischen Partei. 1911 verheiratete sie sich in London mit dem aus Österreich stammenden Schriftsteller Dr. Ludwig Rubiner, den sie 1908 kennenlernte. 1913 und anfangs 1914 lebte sie mit ihrem Gatten in Paris. Beide siedelten dann nach Berlin über. Vom Mai 1915 bis Ende Januar 1919 nahmen beide ihren Wohnsitz in Zürich. In der Schweiz, während des ersten Weltkrieges, schloss sie sich an der Zimmerwalder Linke an unter der Führung von Lenin und sie fing an, als Übersetzerin tätig zu sein. Aus der Schweiz schickte sie den Zeitschriften „Die Republik“ und „Das Forum“ deutsche Übersetzungen der russischen, revolutionären Zeitungen, um Informationen über die Zeit der bolschewistischen Herrschaft bekannt zu machen. Während dieses langjährigen Schweizer Aufenthaltes übersetzte sie zusammen mit ihrem Ehemann Romane Voltaires und Tagebücher Tolstois; sie schrieb auch eine von der Wissenschaft als hervorragend anerkannte Abhandlung über das Perpetuum Mobile und veröffentlichte daneben populär-wissenschaftliche Abhandlungen in verschiedenen Tageszeitungen und Zeitschriften. Außerdem befasste sie sich in diesem Zeitraume eingehend mit dem Studium sozialistischer und kommunistischer Werke. Sie übersetzte zum ersten Mal ins Deutsche die programmatische Schrift Lenins Staat und Revolution, die zwischen 1918 und 1919 veröffentlicht wurde. Sie trat der schweizerischen/sozialdemokratischen Partei als Mitglied bei; ihrer Gesinnung nach war sie schon damals Kommunistin. Am Ende des Krieges schloss sie sich an der deutschen kommunistischen Partei an und übernahm eine führende Rolle in Zusammenarbeit mit Gertrud Alexander als kulturelle Leiterin der Partei.

Im Herbst 1918 machte sie von Zürich aus eine Reise nach Wien, die nach ihrer Behauptung künstlerischen Zwecken diente. Anfangs Februar 1919 siedelte sie mit ihrem Gatten von Zürich nach Berlin über. Während ihr Ehemann Rubiner in Berlin blieb und in den Dienst des Potsdamer Verlages Kiepenheuer trat, reiste die Angeklagte sofort nach Kovno und Wilna zum Besuche von Verwandten weiter. Am 5. April kehrte sie nach Berlin zurück. Bereits am 9. April aber fuhr sie zu längerem Aufenthalte nach München, obwohl hier am 7. April die Räterepublik gewaltsam gegründet worden war und obwohl sie über diesen Umsturz und seine Vorzeichen durch die Berliner Presse genau unterrichtet war. Die Gründe, mit denen sie ihre Reise nach München rechtfertigte, klangen nicht sehr überzeugend; sie gab an, wegen der schlechten Berliner Wohnungsverhältnisse, wegen des guten Münchener Klimas, wegen der günstigeren Münchener Verpflegungsverhältnisse, wegen der größeren Ruhe, die München einem geistigen Arbeiter baten, hierher gefahren zu sein. Als weiteren Grund brachte sie vor, ihr Mann hatte damals die Absicht gehabt, in München eine Zweigniederlassung des Verlages Kiepenheuer zu errichten, sie selbst hatte hier alles für seine Übersiedlung vorbereiten wollen.

Alle diese Gründe klangen sehr gesucht. In Wahrheit bestand dringender Verdacht, dass, sie, die seit Jahren Leviné und viele andere führende Männer des Münchener Aprilumsturzes persönlich kannte, ebenso wie Wener, Ochel und andere, zur Vorbereitung und Durchführung der kommunistischen Umsturzbewegung hierher gekommen war. Dieser Verdacht lag umso näher, weil sie sofort nach ihrer Ankunft in München mit einem der Führer des Umsturzes vom 7. April, dem Schriftsteller Landauer, in Verbindung trat, was sie allerdings mit einem wissenschaftlichen Auftrage ihres Gatten zu rechtfertigen suchte. Von Interesse war des Weiteren, dass sie sofort nach ihrer Ankunft auch mit dem kommunistischen Führer Leviné zusammentraf, allerdings - wie sie behauptete – zufällig in einem Speisehause.

Trotz dieser dringenden Verdachtsgründe hielt das Gericht einen vollen Nachweis dafür nicht erbracht, dass sie bereits in der Absicht hierher kam, um sich an der kommunistischen Umsturzbewegung zu beteiligen. Unverrückbar aber erwiesen war es, dass sie nach ihrer Ankunft in München sich der kommunistischen Umsturzbewegung sofort anschloss und zwar mit ihrer ganzen nicht alltäglichen Geisteskraft und ihrer ganzen nicht alltäglichen Willenskraft. Der Beweis für ihre Beteiligung an dem kommunistischen Umsturze ergab sich klipp und klar aus der schriftlichen Information, welche sie nach ihrer im September in Berlin erfolgten Verhaftung an ihren Rechtsbeistand, den inzwischen verstorbenen Führer der U.S.P. Rechtsanwalt Haase, richtete. Dieses Informationsschreiben war durch Zufall, - bei der Übergabe seitens der Angeklagten an einen Vertreter des Rechtsanwalts Haase -, den Behörden zur Kenntnis gelangt: es wurde in der heutigen Hauptverhandlung vom 9. Dezember 1919 von ihr ausdrücklich anerkannt und lautete in seinem wesentlichen Inhalt:

(…) ich bin am 9. April nicht aus politischen, sondern aus privaten Gründen nach München gekommen. Da dort die Räterepublik bereits angerufen war, interessierte ich mich für die Vorgänge lebhaft und suchte mich zu orientieren: 1. durch Besuch der Versammlungen, 2. durch Gespräche mit den beteiligten Persönlichkeiten, die ich von früher her kannte (Levien, Landauer, Mühsam und Leviné). Erst als die Kommunisten am 14. zur Macht gelangten, wurde meine Anteilnahme aktiv. Dies geschah aus zweierlei Gründen: ich wollte aus den Ereignissen politisch und menschlich lernen, da ich meinen Überzeugungen nach Kommunistin bin, so wollte ich meine, wenn auch geringe Hilfe, den Genossen zur Verfügung stellen. Ich bekleidete kein Amt, wurde in keine Kommission und keinen Ausschuss gewählt u. nahm an keiner Sitzung teil, weder mit beschliessender, noch mit beratender Stimme. Nach freier Verabredung mit dem Genossen, den ich persönlich kannte und der den Propagandaausschuss persönlich leitete, half ich ihm bei seiner Tätigkeit insofern diese literarischer Natur war. Ich hielt mich im Propagandaausschuss auf, weil ich dort Gelegenheit hatte, Neues aus allen Teilen Bayerns und Deutschlands kennenzulernen und auf diese Art einen Einblick über den Stand der rev. Bewegung zu gewinnen. Ich sprach mit den Propagandisten, machte mir Notizen, denn ich beabsichtigte ursprünglich über die Münchener Affäre eine Schrift zu verfassen. Von der Aussichtslosigkeit des Unternehmens war ich von vorneherein überzeugt. Ich unterschrieb nie ein amtliches Papier u. trat nie öffentlich auf. Nur am 29. April hielt ich auf eine Aufforderung der Studenten in der Universität einen wissenschaftlichen Vortrag über Bolschewismus und Demokratie. Darin versuchte ich den Begriff Diktatur wissenschaftl. zu präzisieren, gestützt auf Marx etc. u. die Ethik in der proletarischen Diktatur aufzudecken. Ich trat im Wittelsbacherpalais unter dem Namen Friedjung auf, weil mein Name Rubiner zu sehr als der literarische Name meines Mannes bekannt ist. u. da mein Mann mit der ganzen Sache nichts zu tun hatte, wollte ich seinen Namen nicht hinein ziehen, auch nach meiner Verhaftung am 3. Mai aus meiner Tätigkeit in München kein Hehl zu machen. Ich wollte alles genau eingestehen. Erst als ich (im Gefängnis) vom Wüten des Weissen Terrors hörte u. beim Vernehmen niemals der Name „Friedjung“ fiel, erschien es mir als übertriebener Wahrheitsfanatismus u. Donquixoterie mit Geständnissen herauszurücken, nach denen ich nicht gefragt wurde. Ich will mich aber nicht der Strafe entziehen und bin gewillt, ein volles Geständnis abzulegen.

Dieses in dem Informationsschreiben in Aussicht gestellte volle Geständnis war sicherlich nicht in dem Informationsschreiben enthalten und war auch später nicht erfolgt, insbesondere nicht in der heutigen Hauptverhandlung vom 9. Dezember. Schon die in dem Informationsschreiben enthaltenen Teilgeständnisse der Angeklagten genügten aber zum schlüssigen Nachweise ihrer Schuld. Im Übrigen hat sie auch bei ihrem richterlichen Verhör vom 6. Oktober ausdrücklich zugegeben, dem Leiter der Propagandaausschuss Werner Mithilfe geleistet zu haben.

Noch mehr Einblick in die richtige Stellung, welche die Angeklagte während der kommunistischen Gewaltherrschaft bekleidete, ergab die Zeugenaussage der russischen Kommunistin Stoboljeff. Diese wurde von der Angeklagten etwa Mitte April als deren Empfangsdame im Wittelsbacherpalais angestellt. Die Zeugin hat zwar sowohl bei ihrer im Vorverfahren erfolgtem richterlichen Vernehmung, wie auch in der heutigen Hauptverhandlung, die Angeklagte als ihre Gesinnungsgenossin offensichtlich nach Möglichkeit geschont. Immerhin machte die Zeugin eine Reihe für die Angeklagte schwerbelastender Angaben: von diesen sind die wichtigsten: die Angeklagte kam mit allen Führern der kommunistischen Umsturzbewegung tagtäglich im Wittelsbacherpalais zusammen. Sie hielt sich fortgesetzt im Wittelsbacherpalais auf, arbeitete dort ständig in dem Propagandaausschusse mit, empfing täglich eine große Anzahl von Personen, insbesondere Journalisten und Redakteure. Die Zeugin gewann damals den Eindruck, dass die Angeklagte im Auftrage der kommunistischen Räteregierung die Zensur ausübte. Die Zeugin selbst hatte die vielen Besuche zu der Angeklagten zu weisen, die ihrerseits daraufhin wieder entschied, mit welchem dieser Besuche sie selbst conferieren wolle und welche von ihnen sie zu dem Leiter der Propagandaausschuss Werner führen lassen wolle. Aus allen diesen Tatsachen folgte, dass die Angeklagte in dem wichtigsten Ausschusse des Wittelsbacherpalais unmittelbar neben dem Hauptagitator Werner eine hervorragende Vertrauensstellung einnahm und offenbar in dieser Stellung eine besondere wichtige Tätigkeit entfaltete.

Wie hoch die kommunistischen Führer die Mitarbeit der Angeklagten einschätzten, ergab sich aus der heute gemachten Bemerkung der Letzteren, sie sei wegen des guten Klanges des Namens Rubiner, was sie allerdings den wissenschaftlichen Leistungen ihres Mannes zuschreibt, bei ihrer Ankunft in München von allen kommunistischen Führern mit offenen Armen empfangen worden und es hätte sie selbst nur ein Wort gekostet, um die Stellung eines Kulturministers oder eines ähnlichen exponierten Postens von den Kommunistenführern übertragen zu erhalten. Hier sei nur nebenbei bemerkt, dass der Gebrauch des Decknamens Friedjung seitens der Angeklagten doch recht auffallend war, und den Verdacht nahelegte, sie habe sich ebenso wie andere hervorragende Kommunistenführer (Leviné-Nissen, Ochel-Mortens u.s.w.) für die Zeit ihrer Tätigkeit während der Münchener Kommunistenherrschaft aus Vorsicht eines Kampfnamens bediente.

Als Beweis für den innigen Zusammenhang der Angeklagten mit den geistigen Führern der kommunistischen Räterepublik mochte auch die Tatsache dienen, dass die Angeklagte nahezu fast täglich mit Leviné und seiner Gattin gesellschaftlich beim Mittagtische in einem Speisehause zusammenkam.

Mit ebenso großer geistiger Schärfe wie Redegewandtheit versuchte die Angeklagte heute, alle ihre früheren Teilgeständnisse insbesondere ihre in dem Informationsschreiben an Rechtsanwalt Haase gemachten Angaben, zu widerrufen und abzuschwächen oder doch ihnen einen harmlosen Sinn unterzulegen: sie stellte heute die Behauptung auf, sie sei in der kommunistischen Umsturzbewegung überhaupt nicht aktiv tätig gewesen, sondern habe lediglich aus wissenschaftlichem Interesse die Kommunisten in dem Wittelsbacherpalais besucht, aber nicht etwa in deren Eigenschaft als Regierungsmitglieder, sondern lediglich in deren Eigenschaft, als Kommunistin, weil sich eben damals im Wittelsbacherpalais nicht nur der Sitz der Regierung, sondern gleichzeitig und unabhängig von derselben auch das kommunistische Zentralbüro befunden habe. Dieser Einwand war durch die erwiesenen Tatsachen als haltlose Ausflucht widerlegt und auf eine Stufe zu setzen mit der von der Angeklagten bei ihrem ersten richterlichen Verhöre vom 5. Juni aufgestellten Behauptung, sie sei hier im April mit Leviné niemals zusammengetroffen.

Durch das Beweisergebnis war unverrückbar erwiesen, dass die Angeklagte in besonders hervorragender und wichtiger Vertrauensstellung während der kommunistischen Räterepublik tätig gewesen war und dass sie hierbei das Bewusstsein und den Willen besessen hat, die Tätigkeit der kommunistischen Gewaltherrscherin in ihrem Kampfe gegen die rechtmäßige Regierung zu unterstützen. Die Angeklagte war deshalb eines Verbrechens der Beihilfe zu einem Verbrechen des Hochverrats schuldig zu sprechen.

Beim Strafausmass war eine Reihe von Momenten als strafschärfend in Betracht zu ziehen. Die Angeklagte empfindet nach ihrer russischen Abstammung, ihrer universellen wissenschaftlichen Tätigkeit und ihrem ganzen kosmopolitischen Leben international. Es stand ihr deshalb kein Entschuldigungsgrund dafür zur Seite, dass sie sich in national-deutsche und bayerische innerpolitische Verhältnisse in umstürzlerischem Sinne eingemischt hat. Diese unberufene und aufdringliche, skrupellose Einmischung der Angeklagten war umso verwerflicher, weil die Angeklagte – wie sie im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung zugegeben hat – von vorneherein gewusst hat, dass die kommunistische bayerische Räterepublik von Anfang an schon aus volkswirtschaftlichen Gründen sich nicht halten könne und zum Chaos führen werde. Die Angeklagte musste auch zugeben, von vorneherein klar erkannt zu haben, dass bei dieser kommunistischen Münchener Umsturzbewegung auf vielen Seiten Unkenntnis, Unfähigkeit, Eitelkeit, Phrasentum, Stellenjägerei und Gewinnsucht eine große Rolle gespielt hat.

Verbrecherisch war es von der geistig hochstehenden Angeklagten, trotz aller dieser Erkenntnis kalten Blutes und hartherzig, sich an der kommunistischen Schreckensherrschaft zu beteiligen. Dazu kam, dass die Angeklagte nicht vielleicht eine verführte, unerfahrene Mitläuferin gewesen ist: sie war vielmehr ganz zweifellos einer der geistig, bedeutendsten Köpfe unter allen Münchener Kommunistenführern und hat in hervorragender Vertrauensstellung eine wesentliche Stütze der kommunistischen Gewaltherrscher gebildet. Diesen schwerwiegenden Strafschärfungsgründen gegenüber kam als strafmildernd in Betracht, dass die Angeklagte nicht aus ehrlosen Beweggründen, sondern unverkennbar aus kommunistischem Fanatismus gehandelt hat und hierbei vielleicht auch bis zu einem gewissen Grade unter dem suggestiven Einflusse des Terroristen Leviné gestanden sein mag. Aus diesem Grunde wurden der Angeklagten mildernde Umstände zugebilligt.

Bei Bemessung der Höhe der Strafe wurde zu Gunsten de Angeklagten auch noch erwogen, dass sie wegen ihrer körperlichen Leiden durch die Freiheitsentziehung viel härter getroffen wurde, als ein gesunder Mensch, des weiteren, dass sie durch die Inhaftierung auch in ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit erheblich beeinträchtigt wurde. Lediglich weitgehender Berücksichtigung dieser Strafmilderungsgründe hielt das Gericht trotz der vielen und schweren Strafschärfungsmomente eine Festungshaftstrafe von einem Jahre neun Monate als ausreichende Sühne. Es erschien billig, den Teilbetrag von drei Monaten 18 Tagen dieser Strafe durch die Untersuchungshaft getilgt zu erklären, d.h. die ganze Untersuchungshaft auf die Strafe in Anrechnung zu bringen. (München, den 9. Dezember 1919).

Die Verhaftung auf Grund von Denunziation und die Fahndung

Am 3. Mai 1919 wurde Frau Dr. Phil. Rubiner auf Veranlassung der Stadtkommandantur von Regierungstruppen, auf Grund einer Denunziation, verhaftet unter dem Verdacht, sich kommunistischer Umtriebe schuldig gemacht zu haben. Über den Verhaftungsort und über ihren Münchner Wohnsitz gibr es folgende Informationen: der Staatskommissar für Südbayern teilte am 24. Mai 1919 mit, dass sie im Hotel Excelsior wohnte, aus dem sie aber auszog, als es gefährdet erschien, wobei sie ihre Adresse im Hotel zurückließ; außerdem wohnte sie in einer Pension in der von der Tann Straße 22 und in "ihrer" Wohnung ohne Angabe der Adresse. Das Polizeiwesen der Stadt Zürich meldete am 9. September 1919, dass Frau Frida Ichak Rubiner seit dem 19. Oktober 1915 ununterbrochen in der Hadlaubstraße 11 in Zürich wohnhaft war. Ludwig Rubiner, der in der alten Berliner Wohnung von Ferruccio Busoni am Viktoria Luise Platz 11 wohnte, erhielt ein Telegramm mit der Nachricht über die Verhaftung seiner Frau, das sie ihm am 11. Mai 1919 schickte.

Der Staatskommissar für Südbayern ersuchte die Freilassung von Frau Rubiner in einem Brief vom 24. Mai 1919 an die Stadtkommandantur, auf Grund ihres schwer leidenden Zustandes - sie lag im Garnisonslazarett Oberwiesenfeld - und auf Grund ihrer Parteilosigkeit, weil sie lediglich aus kulturellen Gründen nach München gekommen war. Bekannt waren ihre Übersetzung der Tagebücher Tolstois und die Herausgabe der Werke Voltaires. Die Aufhebung des Haftbefehles wurde auch durch die Empfehlung des Reichsministers Dr. David begründet, die Frau Gräfin von Hagen dem Staatskommissar überbrachte. Die Gräfin war nach München gekommen, um Frau Rubiner von München aus zu einem in Preußen liegenden Landgute zwecks Widerherstellung ihrer Gesundheit zu überführen.

Von den Mitteilungen der Fahndungsabteilung der Stadtkommandantur erfährt man; dass Frau Rubiner am 6. Juni 1919 aus der Polizeihaft entlassen wurde und in das Reserve-Lazarett A Station B II eingeliefert wurde und dass sie am 12. Juni erneut entlassen wurde; dass sie Mitglied des Propagandaausschusses war und unter dem Pseudonym Friedjung einen Antrag an den Vollzugsrat der Betriebs-und Soldatenräte im Wittelsbacherpalais unterschrieben hatte, um die Aufstellung eines verantwortlichen Vertrauensmannes zur Aufbewahrung der Schlüssel der einzelnen Büros nach Schluss der Geschäftsstunden zu ersuchen. Der Antrag wurde von der Verkehrskommission aus Sicherheitsgründen angeregt und enthielt die Bitte, die Angestellten, welche jeweils Nachdienst hatten, zu verpflichten, die Büroräume keinen Augenblick ohne Aufsicht zu lassen und beim Weggehen die Schlüssel beim Vertrauensmann abzugeben.

Am 20. April 1919 hatte Frau Rubiner unter dem gleichen Pseudonym einen Artikel über die von den Bamberger Regierungstruppen Verhafteten des ehemaligen Zentralrats der Scheinräterepublik und über ihre Internierung im Zuchthaus Erbach in Hessen verfasst. Der Artikel ergab ein Gesamtbild der soziopolitischen Ereignisse, die der ersten Phase der Räterepublik nachfolgten: er berichtete über die Gefangennahme eines weißen Fliegers von einem roten Flieger bei Augsburg, der sich auf die Seite der Räterepublik gestellt hatte; über das Heranrücken von großen Truppenmassen weißer Garden auf München aus dem Norden, dem Westen und aus Württemberg; über den Propagandadienst, der auch mit Fliegern erfolgreich arbeitete; über den Generalstreik der Stuttgarter Arbeiterschaft und den Sympathiestreik in Stuttgart nach der Mobilisierung württembergischer Truppen gegen München; und über die Stellungnahme der Leipziger Unabhängigen gegen die sächsische Regierung, gegen den Belagerungszustand und das Standrecht.

Frau Dr. Frida Rubiner wurde bereits Anfang Mai 1919 in Haft genommen, jedoch am 12. Juni aus der Haft wieder entlassen. Bei dieser Gelegenheit gab sie dem ersten Staatsanwalt Dr. Appelmann ihre Berliner Adresse am Viktoria Luise Platz 11 an. Sie hielt sich nach ihrer Haftentlassung dort ständig auf und wurde in ihrer Wohnung Mitte September erneut verhaftet. Bei ihrem Ehemann Ludwig Rubiner, der in der Berliner Wohnung von Ferruccio Busoni seinen festen Wohnsitz hatte, wurde durch den Kriminalwachtmeister Leuthold eine Durchsuchung vorgenommen und dabei eine größere Anzahl Notizen vorgefunden, welche durchwegs Adressen enthielten. Die Polizei ging davon aus, dass es sich, bei den aufgezeichneten Adressen bzw. Namen, um Kommunisten handelte, die mit Frau Rubiner in Verbindung standen und sich in Berlin aufhielten. Das Notizbuch mit von Frau Rubiner aufgezeichneten Namen und Adressen aus verschiedenen Teilen Deutschlands ist zu den Akten gelegt und am 7. Oktober 1919 protokolliert worden. Die Liste der beschlagnahmten Belege enthielt zwei zweifellos gefälschte, von Frau Rubiner illegal benutzte Ausweise: eine polizeiliche Abmeldebescheinigung von Berlin vom 3. August 1919 auf den Namen Frieda Jordan, Sprachlehrerin, geb. 8. Mai 1885 in Königsberg i.Pr. lautend; ein Reise-Ausweis auf den gleichen Namen, dieser ist am 1. Juli 1919 von der Kommission zur Prüfung der Geheimakten und Archive des Auswärtigen Amtes ausgestellt worden. Außerdem: ein mit der Schreibmaschine geschriebener Brief ohne Kopf, unterzeichnet mit Bornheim. In diesem Brief kamen die Namen einer Frau Einstein und eines Fil. Lifschütz vor. Der Brief dürfte aus Berlin stammen; und ein weiterer Brief vom 13. September 1919, unterzeichnet von einer Frau Fanberger oder Femberger. Unter den persönlichen Gegenständen von Frau Rubiner befanden sich auch ein Flugblatt der U.S.P, das in der Druckerei Spartakus im am Südrand der Stuttgarter Innenstadt gelegenen Bezirk Degerloch gedruckt wurde. Das Flugblatt verkündete am 9. Januar 1919 um 10 Uhr die Massendemonstration auf dem Schlossplatz gegen die Regierung Ebert-Scheidemann; und die deutsche Übersetzung der sowjetischen Räteverfassung, die beim Verlag der kommunistischen Partei in Essen erschien.

Inzwischen hatte sich gegen Frau Rubiner Belastungsmaterial angehäuft. Es fanden sich u.a. drei auf ihr Pseudonym Friedjung lautende Ausweise, die keine Zweifel an ihrer führenden Stellung in der Räterepublik aufkommen lassen; ein Ausweis der Stadtkommandantur vom 4. April 1919, wonach sie Berechtigung hatte, jederzeit die Straße zu passieren und die Stadtkommandantur zu betreten; ein Ausweis vom 12. April 1919 der Redaktion der „Münchener Roten Fahne“ zum Beweis ihrer Mitgliedschaft, und als solches Mitglied war sie berechtigt, sich nach 21 Uhr auf der Straße aufzuhalten; und ein dritter Ausweis vom 20. April 1919 des Vollzugsrates der Betriebs - und Soldatenräte Münchens zum Beweis ihrer Tätigkeit im Propagandaausschuss.

Die Fahndung verlief nach Polizeiangaben zäh in einer Vermischung von sicheren Informationen, Verwechslungen von Identitäten und der Entdeckung von fiktiven Adressen, die der Deckung von kommunistischen Verschwörungsaktionen dienten. Nach ihrer Haftentlassung wurde Frau Rubiner aus München ausgewiesen und soll sich zunächst nach Berlin begeben haben. Ihre Abreise wurde überwacht. Sie lehnte eine weitere Vernehmung ab, mit der Angabe, dass sie von den Untersuchungsrichtern mehrmals vernommen worden war und erklärte sich für unschuldig. Die Ermittlungen des Kriminalbeamten bis Juni 1919 bezogen sich auf den Berliner Wohnsitz von Frau Rubiner, auf ihre Verhaftung im Mai 1919 und auf ihre Einlieferung ins Garnisonslazarett. Verschiedene Umstände hatten darauf hingewiesen, dass sich Frau Rubiner wieder in München aufhalten sollte: sie soll zionistischen Versammlungen, die auch politischen Charakter trugen, beigewohnt haben. Während ihres derzeitigen Aufenthaltes dort war Bad Heilbrunn, Bez. B. Tölz, angegeben. Am 6. Juli 1919 fuhr der Kriminalbeamte nach Bad Heilbrunn in Begleitung der Krankenpflegerin Klara Faller vom Reservelazarett, die Frau Rubiner persönlich kannte, da sie dieselbe 5 Wochen lang gepflegt hatte. Frau Faller erkannte aber in der Verdächtigen nicht Frau Rubiner. Die Besucherin der zionistischen Versammlungen war vielmehr eine Frau Dr. Kluge aus Berlin, die im Kurhaus in Heilbrunn mit ihrem Ehemann, angeblich Dr. Walter Kluge jur., geb. am 6. Mai 1882 in Neusteglitz, wohnhaft war.

Am 15. Juli 1919 setzte sich die Fahndungsabteilung der Stadtkommandantur mit der Polizeibehörde von Neckargmünd in Baden-Württemberg in Verbindung, um Herrn Dr. Erdinger und dessen Frau über einige Punkte einzuvernehmen: was ihnen über Frau Rubiner bezügl. ihrer Verwandtschaftsverhältnisse in München (Namen, Wohnungen) bekannt war; mit wem Frau Rubiner in München hauptsächlich verkehrte; ob sie angeben konnten, wo und in welcher Weise sich Frau Rubiner politisch betätigt hatte; schließlich wann sich Frau Rubiner den Beinamen Friedjung zugelegt hatte.

Die Staatsanwaltschaft zu Waldshut beauftragte im Oktober 1919 den Oberwachtmeister, die Ermittlungen in Baden-Württemberg fortzusetzen; nach angeblichen Kommunisten, die unter den Aufzeichnungen von Frau Rubiner erwähnt waren, wurde gefahndet. Bei den in Lottstetten gemachten Erhebungen stellte er fest, dass eine Frida Hermig nicht in Lottstetten wohnhaft war und auch nie dort gewohnt hatte. Die meisten Erhebungen hatten ergeben, dass es in Lottstetten eine Ida Häring gab, es war deshalb anzunehmen, dass es sich hier um eine Namensverwechslung gehandelt hatte. Ida Häring war die Tochter des Landwirts Gustav Häring in Lottstetten, von Beruf Stickerin, 1917 war sie Postaushelferin auf der Posthilfsstelle in Lottstetten und zu der Zeit hielt sie sich in Zürich auf. Frau Häring genoss einen guten Leumund und kommunistische Umtriebe wurden ihr nicht zugetraut. Es wurde nicht angenommen, dass Frau Häring mit der Rubiner in Verbindung stand, auch ließ es sich nicht feststellen, wie die Adresse der Häring nach Berlin gekommen war.

Das Stuttgarter Landespolizeiamt ermittelte am 11. Oktober und am 12. November 1919 nach Angaben der von Frau Rubiner aufgezeichneten Namen gegen Hertha Osterloh. Diese Ermittlungen sind mit den sozialen baden-württembergischen Ereignissen verknüpft. Hertha Osterloh war ehemalige russische Staatsangehörige, geboren Gordon am 9. August 1893 in Königsberg, Stenotypistin, wohnte in Stuttgart, hatte sich am 18. November 1918 in Arsten bei Bremen verheiratet und wurde durch diese Verheiratung deutsche Reichsangehörige. Ihr Mann selbst hatte nie in Stuttgart gewohnt, dagegen hatte sie, welche schon früher vor ihrer Verehelichung in Stuttgart gewohnt hatte, ihren Ehemann in Bremen schon einige Male besucht. Während des Krieges wurde die Hertha Osterloh, solange sie noch ledig war, interniert und ist dann später nach Russland ausgereist. Dort war sie die Privatsekretärin Radeks und mit diesem wieder nach Deutschland gekommen. In Stuttgart hatte sie Beziehungen zu den bekannten Kommunisten Thalheimer, Walcher, Zetkin usw.; sie gehörte dem radikalen Flügel der U.S.P. bzw. K.P.D. an. Bis in letzter Zeit sollte sie sich nicht politisch betätigt haben, nach den letzteren Nachrichten sollte ihre Stuttgarter Adresse jedoch eine Deckadresse für die K.P.D. gewesen sein und auch sollten bei ihr Waffen versteckt sein.

Hertha Osterloh, alias Hertha Walcher, 1894 geboren, war in Wirklichkeit die Ehefrau des kommunistischen Politikers und Gewerkschaftlers Jakob Walcher. Sie war eine Frau mit internationaler kultureller Erfahrung, mehrsprachig. Sie war die Sekretärin von Clara Zetkin in den 20er Jahren und übernahm die Aufgabe einer Kurierin zwischen der KPD und Lenin. Sie war auch die Assistentin des Journalisten und sozialdemokratischen polnischen Politikers Karl Radek im Kreml. Die Beziehungen von Hertha Walden zur Stuttgarter Arbeiterbewegung sind verknüpft mit der gewerkschaftlichen Tätigkeit ihres Mannes. Jakob Walcher ging mit 15 Jahren als Dreher zu Daimler-Benz nach Stuttgart und kam dort zum ersten Mal mit der Arbeiterbewegung in Berührung. In Stuttgart wurde er Mitbegründer des Vereins der sozialistischen Jugend Freie Jugend, in der Zeit nach 1909 war er in der Jugend- und Arbeiterbildung tätig und häufig bei politischen Debatten und Veranstaltungen im Arbeiterviertel von Waldheim-Sillenbuch. 1910 wurde er zum Leiter der SPD-Parteischule in Berlin ernannt und 1918 war er Mitglied des Vollzugsausschusses des Arbeiter- und Soldatenrates in Stuttgart. (neu bearbeitet aus wikipedia)

Am 4. November 1918 konstituierte sich in Stuttgart der erste Arbeiterrat. Der Verhaftung seiner Mitglieder folgte die Bildung einer provisorischen mehrheitssozialdemokratischen Regierung, die von den Spartakisten wie dem Journalisten August Thalheimer abgelehnt wurde. Sie schlugen stattdessen einen Generalrat vor. Am 10. November trat der provisorische Arbeiter- und Soldatenrat Stuttgart zusammen, dessen Teilnehmer in willkürlicher Auswahl einzelne Betriebe und Truppenteile repräsentierten. Der Spartakusvorschlag wurde abgelehnt und die Regierung bestätigt, sodann eine Neuwahl der Arbeiterräte in den Betrieben festgelegt. In den in der gleichen Sitzung gebildeten Aktionsausschuss wurden dagegen nur Mitglieder der USP und des Spartakus berufen, darunter Thalheimer, der erste Vorsitzende des Aktions-und Vollzugsausschusses vom 10. bis zum 18. November 1918. Der Vorsitz des Aktionsausschusses wurde von Emil Unfried vom Spartakusbund vom 19. bis zum 26. November 1918 und danach bis Januar 1919 übernommen. (neu bearbeitet aus wikipedia).

Es hat sich nicht einwandfrei feststellen lassen, ob die Rubiner mit Unfried in Briefwechsel stand - in Stuttgart war sie übrigens nicht polizeilich gemeldet - und ob in der Wohnung des Unfried in Württemberg Versammlungen der Kommunisten stattfanden, weil er sich fast immer auf Reisen befand. Die Mitteilungen des württembergischen Landespolizeiamtes machten nur seine Personalien und seine Angehörigkeit zur KPD als Leiter der Landesagitation bekannt.

Am 4. Oktober 1919 teilte die Münchener Polizeidirektion mit, dass Frau Rubiner bereits am Vortag nachmittags ins Gerichtsgefängnis am Neudeck als Untersuchungsgefangene überstellt wurde. Sie wurde am 20. Dezember 1919 aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein weiterer Anklagepunkt kam hinzu, sie war verdächtig wegen Beihilfe zum Geiselmord. Am 13. November 1919 teilte die Münchener Polizeidirektion die Aussage eines Zeugen mit: der led. angebl. Chemiker Johann Wiedemann, der z.Zt. in Eichstätt eine Festungshaftstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verbüßte, hatte gelegentlich einer Einvernahme im Polizeigebäude angegeben, dass Friedjung, richtig Rubiner, die Leiterin des Propagandaausschusses war und dass sie am 30. April 1919, um 11 Uhr Vormittag mit Levien und Leviné in das Luitpoldgymnasium ging. Es bestand daher dringender Verdacht, dass Rubiner, die ja eine führende Rolle spielte, an der Ermordung der Geiseln, unter ihnen zwei Weißgardisten, mitgewirkt hatte. Nach Aussage des Zeugen konnte auch ein ehemaliger Schutzmann aus Alsenz bestätigen, dass Rubiner mit Levien und Leviné um die genannte Zeit ins Luitpoldgymnasium ging. Der Schutzmann war damals auch als Geisel in Haft.

Der Beschuldigten wurde der Haftbefehl des Staatsanwalts beim Volksgerichte München am 24. September 1919 unter Beschwerderechtsbelehrung bekannt gegeben. Sie erklärte, sich gegen den Haftbefehl zu beschweren, weil sie bei ihrer Entlassung am 12. Juni die Adresse ihres festen Wohnsitzes in der Berliner Wohnung ihres Mannes am Viktoria-Luise Platz 11 bereits angegeben hatte; weil sie nicht an Flucht dachte und weil sie am 17. Juni 1919 ein Gesuch um Einbürgerung nach Deutschösterreich eingereicht hatte. Zum Zwecke ihres Ausweises gegenüber den deutschen Behörden wurde ihr ein Interimsausweis mit der Angabe ihres Berliner Wohnsitzes, gültig bis 13. Dezember 1919, ausgestellt. In Bezug auf ihre Angaben in der Beschuldigtenvernehmung vom 5. Juni 1919 berichtigte und ergänzte sie:

Ich möchte aber dabei bemerken, dass der Ausdruck „meine Anteilnahme wurde aktiv“ nicht in dem Sinne zu verstehen ist, dass ich an der Räteregierung nun in irgendeiner Weise führend oder tonangebend teilgenommen hätte, sondern dass ich mich nun dafür mehr interessierte. Des weiteren muss ich anführen, dass der Ausdruck „ich wollte meine geringe Hilfe den Genossen zur Verfügung stellen“ nicht so verstanden werden darf, als wollte ich mich an der Sache beteiligen, sondern ich wollte nur in der Weise zu helfen versuchen, dass von vornherein eine menschlich-ethische Note in die Sache hereingebracht werde, um zu verhindern, dass, wie etwa in Ungarn oder Russland, kommunistischerseits Blutvergiessen veranlasst würde. Meine Mithilfe, die ich dem Leiter des Propagandaausschusses Werner leistete, bestand darin, dass ich ihn aus meinen Aufzeichnungen mündliche Mitteilungen machte. Diese Aufzeichnungen enthielten Berichte der Propagandisten und sonstiger Leute über die kommunistische Bewegung und den politischen Stand in Bayern und im Reiche. Diese Aufzeichnungen habe ich in erster Linie für mich gemacht, um sie später bei der Abfassung einer Schrift zu verwerten. Ich habe sie mir aber auch gemacht, um mit ihrer Hilfe dem italienischen sozialistischen, aber nicht kommunistischen, Abgeordneten Morgari über die Verhältnisse in Deutschland Bericht zu erstatten, um den mich dieser gebeten hatte. Dieser wollte für sein Blatt Berichte schreiben.

Briefe aus dem Gefängnis

Nach ihrer Verhaftung am 3. Mai 1919 wurde Frau Rubiner im Garnisonslazarett in Oberwiesenfeld als politische Gefangene interniert. Im Mai reichte sie bei ihrem Verteidiger zwei Gesuche ein:

München, den 23. Mai 1919, Garnison-Lazarett in Oberwiesenfeld.

Ich erlaube mir die Bitte zu wiederholen, während der Haft Tageszeitungen lesen zu dürfen. Gerade jetzt, während der Friedensverhandlungen, die ja jedermann etwas angehen, ist es für einen gebildeten Menschen hart, von der Aussenwelt nichts zu erfahren. Sollte ich noch weiter eingesperrt bleiben, so möge es mir gestattet werden, irgendeine Tageszeitung zu erhalten. Ferner bitte ich um den Brief meines Mannes, der bereits am 14. d.M. im Lazarett eingetroffen war und zur Prüfung weitergegeben wurde. Ich habe aber bis jetzt den Brief noch nicht erhalten. Dr. Frida Rubiner.

Herrn Dr. Bernheim, Rechtsanwalt, München, Altheimereck 19.

München, Garnison-Lazarett d. 27. Mai 1919.

Sehr geehrter Herr Doktor!

Könnte ich vielleicht durch Ihre gütige Vermittlung die Erlaubnis erhalten, Tageszeitungen zu lesen? Gerade jetzt, während der Friedensverhandlungen, an denen wir ja alle interessiert sind, ist es hart, nichts von der Welt zu erfahren. Ich habe schon zweimal darum petitioniert, bekam aber keine Antwort (weder ja, noch nein); ebenso habe ich den Brief meines Mannes immer noch nicht erhalten (Sie schickten den Brief am 14. ins Lazarett). Zur Sache selbst: Falls ich mich in Untersuchungshaft befinde, so wie lange wird denn noch die Untersuchung dauern? (ich befinde mich ja schon seit dem 3. Mai in Haft). Ist es aber Schutzhaft, so dürfte ich vielleicht diese Zeit in irgendeinem Sanatorium verbringen? Meine Gesundheit ist nun so weit hergestellt, dass ich mich ganz ausser Bett befinde, aber bei meinem chronischen Blasenleiden und Gelenkrheumatismus kann ich bei jeder Verschlimmerung der Lebensverhältnisse einen Rückfall erwarten. Ich wäre froh, wenn ich Sie sprechen dürfte. Mit vorzüglicher Hochachtung, ihre Frida Rubiner.

Am gleichen Tag reichte ihr Anwalt beim Münchener Standgerichte das Gesuch ein, um ihr den Bezug der „Münchener Neuesten Nachrichten“ und der „Münchener Post“ zu gestatten.

Aus dem Gefängnis reichte Frau Rubiner drei Gesuche beim Münchener Staatsanwalt ein, mit der Bitte das Verfahren gegen sich zu beschleunigen:

An den Herrn Staatsanwalt, München.

Ich befinde mich seit dem 19. Sept. in Haft, bin aber bis jetzt noch nicht richterlich vernommen worden. Da ich leidend bin und der Aufenthalt im Gefängnis auf mich verkleinernd wirkt, so bitte ich, das Verfahren gegen mich nicht zu verzögern und mir baldigst die Möglichkeit zu gewähren, mich zu rechtfertigen. Ich bitte ausserdem mir, als politischer Gefangener, das Rauchen und die Zeitungslektüre zu gestatten, ebenso um die Erlaubnis in der Zelle Kerzen brennen zu dürfen, denn meine Zelle hat keine Beleuchtung, und es ist für einen gebildeten Menschen geradezu qualvoll von 5 Uhr nachm. im Dunkeln sitzen zu müssen. Auch bitte ich um Erlaubnis zur Selbstverköstigung. Dr.phil. Frida Rubiner z.Z. im Untersuchungsgefängnis am Neudeck.

An den Herrn Staatsanwalt am Volksgericht München 1, Stadelheim, d. 23. nov. 1919.

In Anbetracht meines schlechten Gesundheitszustands bitte ich dringendst um Beschleunigung des Verfahrens gegen mich beziehungsweise um Einsetzung eines Verhandlungstermins. Ich befinde mich schon die 10. Woche, seit dem 19. Sept., in Haft; da ich aus den Zeitungen weiss, dass viel wichtigere Fälle in 4 - 5 Wochen zur Verhandlung kamen, so bitte ich um Angabe der Verzögerungsgründe in meinem Fall. Mein Gesuch entspringt nicht meiner etwaigen Ungeduld, sondern einem körperlichen Status, unter dem ich sehr leide. Mit vorzüglicher Hochachtung, Dr. phil. Frida Rubiner, z. Z. Unters.Gef. in Stadelheim.

An den Herrn Staatsanwalt am Volksgericht München 1, Stadelheim, d. 14. dez. 1919.

Ich bitte Sie dringendst um die Beantwortung meines Gesuches um Strafaufschub. Die Verschlimmerung meines Gesundheitszustandes schreitet fort; ich möchte unter allen Umständen in diesen Tagen von Stadelheim wegkommen, bevor ich ganz zusammenbreche. Wenn es irgendwie möglich ist, möchte ich sehr bitten, mir den Strafaufschub zu gewähren. Ich will mich nur ein wenig erholen, und werde dann gerne die Festungshaft antreten, denn ich halte den Festungsaufenthalt für einen gesunden und geistigarbeitenden Menschen für keine „Strafe“, sondern eher für eine günstige Gelegenheit, ungestört ein gutes Buch zu schreiben. Indem ich Sie nochmals um sofortige Erledigung bitte, zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung. Dr. Frida Rubiner, z.Z. Festungsgefangene.

Die Zeugenaussage und die Aussage der Angeklagten

Hanna Sobeljeff oder Hanna Stobeljeff, geboren am 29. April 1896 in Zittau (Sachsen) war die Hauptzeugin über die Tätigkeit der Rubiner im Propagandaausschuss unter dem Pseudonym Friedjung. Ein Auszug ihrer Aussage vom 11. Juni 1919 lautete wie folgt:

Durch Fr. Rubiner, die ich von Berlin her kannte, u. die im Wittelsbacher Palais die Propagandaabteilung der Räteregierung leitete, kam ich am 24. IV. als Privatsekretärin der Fr. Rubiner in das Wittelsbacherpalais und war hier bis 28. IV. als Empfangsdame tätig. Ich hatte nur die Wünsche des Publikums entgegenzunehmen u. die Leute zur Fr. Rubiner zu führen. Auch schrieb ich Ausweise für den Zutritt ins Wittelsbacherpalais. Richtig ist dagegen, dass ich mein Erlebnis in der Wohnung der Frau Rubiner erzählt habe. Ich war damals in der Wohnung der Frau Rubiner, als plötzlich eine Person kam und uns zurief: “Sauve qui peut”, ich nahm darauf ein Paket kommunist. Zeitungen und entfernte mich. Die Zeitungen sollte ich im Auftrage der Frau Rubiner verbrennen. Ich habe sie in einem Restaurant liegen lassen. Weiter sollte ich für Frau Rubiner bei mehreren Studenten in der Römerstrasse – einer hiess E.Timmermann und wohnte Römerstrasse 25 oder 35 – Unterkunft suchen.

Das Münchener Amtsgericht teilte am 6. Oktober 1919 den Bericht der Rubiner über ihre Verhältnisse zu Frau Soboljeff mit, wo sie berichtigte und ergänzte:

Die Soboljeff kannte ich von Berlin her. Als ich sie hier in München traf, klagte sie mir ihre Not. Ich sprach ihrerthalben mit dem Genossen Werner. Daraufhin wurde sie als Stenotypistin im Pressebüro angestellt. Es ist unrichtig, dass sie meine Privatsekretärin war. Ich brauchte gar keine solche, weil ich nicht Leiterin der Propagandaabteilung der Räteregierung war. Am 1. Mai kam sie zu mir. Ich lag zu Bette. Plötzlich ging die Tür auf und ich hörte rufen: Sauve qui peut. Ich weiss nicht, wer diesen Ruf ausgestossen hat, mir ist auch unbekannt, welche Bewandtnis es damit haben sollte. Ich blieb in meiner Wohnung bis zum 3. Mai, wo ich verhaftet wurde. In meinem Zimmer befand sich eine Anzahl Züricher Zeitungen „Das Volksrecht“. Ich habe nicht zu ihr gesagt, sie solle die Zeitungen verbrennen, sondern ich versuchte sie, dieselben aufzuheben. Ich wollte sie bei mir nicht behalten, weil ich eine Haussuchung erwartete und befürchtete, die Zeitungen könnten zu Verlust gehen. Einen Herrn Timmermann oder Zimmermann kenne ich nicht. Ich bat die Soboljeff lediglich einen Herrn, dessen Namen nichts zur Sache tut, der aber in der Römerstrasse wohnte, zu besuchen und sich nach dessen Befinden zu erkundigen. Der in den Akten befindliche, bei der Funkerstation hier gefundene Bericht, gestempelt „Vollzugsrat der Arbeiterräte Bayerns“, stammt nicht von mir. Ich kenne ihn gar nicht. Der Artikel Von der Scheinräterepublik zur Diktatur des Proletariats in den Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte, stammt nicht von mir. Ich kann mich auf ihn nicht mehr entsinnen. Den Ausweis der Stadtkommandantur vom 4. April, wonach ich die Berechtigung hatte, jederzeit die Strasse zu passieren und die Stadtkommandantur zu betreten, hatte ich glaublich von Levien. Einen solchen Ausweis bekam jedermann, der mit einem Kommunisten bekannt war. Zu dem Ausweis der Redaktion der „Münchener Roten Fahne“ habe ich zu bemerken, dass ich ihn glaublich von Leviné erhielt, damit ich den Sitzungen der Arbeiterräte im Münchener Kindl-Keller beiwohnen durfte. Ich sollte gewissermassen unter dem Deckmantel einer Berichterstatterin eingeschmuggelt werden. Mitglied der Redaktion der „Roten Fahne“ bin ich nicht gewesen. Den weiteren Ausweis des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte Münchens vom 20. April 1919 habe ich nie zu Gesicht bekommen. Mir war von dessen Existenz nichts bekannt. Die Eingabe an den Vollzugsrat der Betriebs- und Soldatenräte Wittelsbacherpalais bzgl. der Verschliessung der Büroräume habe ich nicht unterschrieben. Sie ist mir völlig unbekannt. Ich bitte mir das Original zur Einsicht vorzulegen. Wenn behauptet wird, ich hätte mit Egelhofer verkehrt, so muss ich das dahin richtig stellen, dass ich ihn persönlich kannte und mit ihm auch hie und da gesprochen habe. Zu den weiteren Schriftstücken, die man mir in Berlin bereits vorgehalten hat, habe ich zu bemerken. Inhalt: „Dringend Rubiner Berlin Viktoria Luise Platz u.s.w.“ betrifft ein Telegramm, das ich s. Zt. an meinen Mann gesandt habe. Der beigeheftete Zettel „Versuche in das Palais zu kommen oder zu telephonieren u.s.w.“ stammt nicht von mir, sondern von der Soboljeff und ist unterschrieben mit dem Namen Hannik in russischen Buchstaben. Über den Inhalt kann ich keine Auskunft geben. Wenn mein Telegrammentwurf unter den Papieren der Soboljeff gefunden wurde, so mag dies daher kommen, dass die Soboljeff s.Zt. dieses Telegramm für mich zur Post gegeben hat. Ich bitte bei der Berliner Polizei Erhebungen zu pflegen, ob ich dort jemals in Zusammenhang mit irgend kommunistischen Umtrieben gebracht werden konnte. Ich bin der Gesinnung nach wohl Kommunistin, bin aber nicht Mitglied der kommunistischen Partei oder einer kommunistischen Vereinigung. Vorgelesen, genehmigt u. unterschrieben Dr. Frida Rubiner.

Durch Beschluss der Münchener Stadtkommandantur vom 27. Juni 1919 wurde Hanna Soboljeff aus Bayern ausgewiesen. Nach den gemachten Erhebungen hat sie am 7. Juli 1919 München verlassen und sich nach Zittau zu ihrer Mutter begeben. Als weitere Zeugen hätten die in der Abschrift benannten Personen in Betracht kommen können, wenn sie nur selbst wegen Beteiligung an der Umsturzbewegung nicht angeklagt gewesen und teils schon verurteilt worden wären. Der von Rubiner angegebene Werner konnte noch nicht ermittelt werden, obwohl in dieser Sache schon längst Erhebungen im Gange waren. Eine Einvernahme der damaligen Mitglieder der “Roten Fahne“ wie Mühsam, Mairgünther und Schuhmann führte ebenfalls zu keinem Erfolg, so dass nicht mehr festzustellen war, ob Frau Rubiner Mitglied der Redaktion der „Roten Fahne“ war. Eine Abschrift des Artikels Von der Scheinräterepublik zur Diktatur des Proletariats, die am 15. April 1919 unter den Mitteilungen des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte erschien, lag den Erhebungen bei und wurde dem Gericht zur Verfügung gestellt, weil das einzige Exemplar des Originalblattes im Archiv der „Münchener Neuesten Nachrichten“ zwar vorhanden war aber von der Redaktion nicht ausgegeben wurde.

Im diesen Artikel klagte man einerseits über die Impotenz der ersten Räterepublik und über die Abstraktheit ihrer politischen Ideale: ihrer Proklamierung und der offiziellen Ansage des Gründungsdatums als Nationalfeiertag und der einzigen politischen Handlung der Sozialisierung der Presse folgten keine kommunistischen Maßnahmen wie z.B. die Bildung der Roten Armee der Arbeiter, ein revolutionäres Gericht, Wohnungsrequisitionen oder das Asylrecht für politische Flüchtlinge; andererseits lobpries man den Kampf des bayerischen Proletariats gegen die Konterrevolutionäre in der Nacht zwischen dem 12. und 13. April 1919 und die Wahl des Vollzugsrates der Betriebs- und Soldatenräte als Ausdruck der Volkssouveränität.

Die Kommunisten strebten eine proletarische Revolution nach dem Muster der russischen Oktoberrevolution an und nannten die bayerische Räterepublik, in ihrer ersten Lebenswoche, vom 7. bis zum 13. April, Scheinräterepublik oder Räterepublik der Schwabinger Literaten. Sie warfen ihren Vertretern, die Intellektuelle und Anarchisten wie Ernst Toller, Erich Mühsam und Gustav Landauer waren, vor, zu theoretisch und idealistisch zu sein, weil sie hauptsächlich daran interessiert waren, die atheistische Propaganda im katholischen Bayern zu verbreiten. (neu bearbeitet aus wikipedia)

Aus kommunistischer Sicht fehlten der Scheinräterepublik eine stabile proletarische Grundlage und eine Exekutive zur Durchsetzung ihrer Proklamationen. Die ideologischen Unstimmigkeiten bereiteten den Boden für die Konterrevolution vor: am Palmsonntag den 13. April 1919 besetzten republikanische Schutztruppen im Auftrag der Hoffmannregierung Regierungsgebäude sowie den Bahnhof zu München und verhafteten 12 Mitglieder der Räteregierung, darunter auch Erich Mühsam. Die Kommunisten und die Unabhängigen Sozialdemokraten, die sich bis jetzt von der Scheinräterepublik fern gehalten haben, sahen jetzt die Stunde gekommen, um sich an die Spitze des Kampfes gegen die Konterrevolutionäre zu stellen und die proletarische Räterepublik auszurufen. Den Soldaten der Roten Armee unter der Führung des kommunistischen Matrosen Rudolf Egelhofer gelang es, den von der Bamberger Regierung gebilligten Putschversuch zu vereiteln; die Kommunisten setzten den Zentralrat ab und übertrugen die Regierung einem aus 15 Personen bestehenden Aktionsausschuss, der einen aus 4 Personen bestehenden Vollzugsrat wählte. Nach der Ausrufung der kommunistischen Räterepublik übernahm Leviné am 15. April bis zum 27. April 1919 den Vorsitz des Vollzugsausschusses. Gustav Landauer und Ernst Toller erkannten den Vollzugsrat an und beteiligten sich an der zweiten Phase der Räterepublik. Die Auseinandersetzungen zwischen den Kommunisten um Leviné und den linken Revolutionären um Ernst Toller über die Frage, ob angesichts der Angriffe der Reichswehr gegen München Verhandlungen mit der Bamberger Regierung aufgenommen werden sollte, führte zum Zurücktreten des Aktionsausschusses unter Leviné und zur Wahl einer provisorischen Regierung unter Toller. Die Verhandlungen mit der Regierung scheiterten und am 30. April kam es zu gewaltsamen Gefechten zwischen Freikorps, Zivilisten und Rotgardisten, die als Geiseln gehaltene rechtsextremistische Mitglieder der Thule-Gesellschaft töteten. Am 3. Mai 1919 belagerten Reichswehr und Freikorps München und beendeten mit Gewalt die Räterepublik. (neu bearbeitet aus wikipedia)

Die Verteidigung: zwischen ärztlichen und akademischen Zeugnissen und geistiger Arbeit bis zum Umzug ins Ausland

Die Verteidigung von Frau Rubiner wurde von den Rechtsanwälten Dr. Bernheim & Brandmeier und Dr. W. Steppacher übernommen, die dem Münchener Staatsanwalt eine Reihe von Gesuchen einreichten. Am 20. Mai 1919 wandten sie sich an das Münchener Standgericht, um die Entlassung der im Garnisonslazarett internierten Frau Rubiner zu ersuchen, damit sie bald tunlichst richterlicher Vernehmung zugeführt wurde. Die Kanzleien der Anwälte befanden sich in München Altheimereck 19 und in der Herzogspitalstr. 12 (Café Union).

Die Verteidung beabsichtigte zu beweisen, dass Frau Rubiner sich in keiner Weise gegen die Gesetze vergangen hatte und dass es reiner Zufall war, dass ihre Anwesenheit in München in die Zeit der unseligen Räterepublik zusammentraf. Ihr Gatte, der gleich ihr einen hoch angesehen Namen in der Schriftstellerwelt hatte, war Leiter des bekannten Großverlages Kiepenheuer in Potsdam. Die Ehegatten Rubiner wünschten ihren Wohnsitz von Berlin nach München zu verlegen und zu diesem Zwecke war sie nach München gefahren, um wegen der Verlegung einer Sektion jenes Verlages die einleitenden Schritte zu tun.

Am 6. Juni 1919 stellten die Verteidiger dem standrechtlichen Vernehmungsbüro der Münchener Polizeidirektion den gleichen Antrag um schleunige Haftentlassung, nachdem sie nunmehr richterlich vernommen war und sich herausgestellt haben dürfte, dass keinesfalls Schwerwiegendes gegen sie vorlag, auch weder Fluchtverdacht noch Kollusionsgefahr gegeben war. Am 13. und 25. Oktober 1919 wurde das Gesuch um Haftentlassung an die Staatsanwaltschaft des Volksgerichts beim Landgericht unterbreitet. Frau Rubiner sollte gegen Kautions-Stellung auf freien Fuß gesetzt werden. Die Kaution wurde von ihrem Mann und besseren Kreisen der bürgerlichen Gesellschaft, welch Letzteren sich der Ehemann verbürgt hatte, zur Verfügung gestellt. Im Hinblick darauf, dass Frau Rubiner keine vermögende Person war und ihr Ehemann nur über ein bescheidenes Einkommen verfügte, wurde die Kaution auf keinen Fall höher bemessen, als auf 35 000 M. Der Rechtsanwalt Steppacher war in der Lage 20 000 M. in Bar und 15 000 M. in Kriegsanleihen zu hinterlegen. Am 22. Dezember 1919 wurde ihr wegen Krankheit Strafaufschub bis zum 20. März 1920 gegen Sicherheitsleistung gewährt.

Auf Wunsch ihres Mannes wurden als Beweis ihrer schlechten Gesundheitszustandes sämtliche von Ärzten und Professoren aus Berlin ausgestellten Zeugnisse vorgebracht. Sie belegten, dass sie vor Jahren an Gelenktuberkulose litt und vom Januar 1901 bis Herbst 1919 in Behandlung war. Sie wurde deshalb aus dem Untersuchungsgefängnis Neudeck in die Krankenabteilung des Gefängnisses Stadelheim überstellt.

Bei ihren Vernehmungen gab Frau Rubiner an, dass sie sich selbst keineswegs in der sogenannten Räteregierung aktiv beteiligt hatte und dass sie seinerzeit lediglich im Wittelsbacherpalais verweilte, um sich über die dortige Tätigkeit zu informieren und politisch, wenn möglich, zu lernen, denn sie war in politischer Hinsicht ein unbeschriebenes Blatt. Sie hatte selbst bisher nur wissenschaftliche Studien betrieben. Zum Beweis dafür wurden vom Rechtsanwalt drei Werke vorgelegt, aus denen hervorging, dass sie tatsächlich streng wissenschaftlichen Studien oblag: ihre Übersetzungen aus dem Französischem der Romane und Erzählungen Voltaires und aus dem Russischem des Tagebuches Tolstois in Zusammenarbeit mit ihrem Mann, und ihre Arbeit über das Perpetuum Mobile.

Am 13. November 1919 stellte ihr Verteidiger ein weiteres Gesuch beim Staatsanwalt um Haftentlassung, nachdem er die Verhaftete im Untersuchungsgefängnis Stadelheim besucht hatte. Er fand ihr Befinden verhältnismäßig schlecht, sie klagte über Gelenkschmerzen und zeitweise erhöhte Temperatur. Auf Wunsch ihres Mannes wurde dem Haftentlassungsgesuch eine gutachtliche Äußerung beigefügt, die er sich im Oktober 1919 von einem Züricher Universitätslehrer ausstellen ließ, um zu erklären, dass Frau Dr. Ichak Rubiner in hiesigen wissenschaftlichen speziell physikalischen Kreisen bekannt war, da sie dort studiert hat und mit einer bedeutsamen Arbeit promoviert hat. Ihr Buch zur Geschichte des Perpetuum Mobile hat viel Anerkennung gefunden. Der regsame Geist und die hervorragende Begabung speziell für kritische Forschung auf dem Gebiete der Physik ließen noch weitere Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiete erwarten, deswegen wäre es außerordentlich zu bedauern, wenn die lange Untersuchungshaft eine Beeinträchtigung ihrer sonst schon geschwächten Gesundheit zur Folge hätte.

Nachdem das Gericht den vom Anwalt gestellten Antrag auf Zubilligung einer Bewährungsfrist ablehnte, mit der Begründung, dass es der Angeklagten überlassen blieb, im Hinblick auf ihren schlechten Gesundheitszustand, der zweifellos vorhanden war, einen Antrag auf Strafanschub einzureichen, stellte der Verteidiger am 1. und 2. Dezember 1919 ein weiteres Gesuch um Strafaufschub um die Dauer von vier Monaten ohne Kaution, oder notfalls, gegen Sicherheitsleistung von einer geringeren Höhe, als die vom ihm seinerzeit angebotene Kaution gegen Haftentlassung war. Die angebotene Kaution stammte aus fremden Mitteln und die Auferlegung einer Kaution in der dort angegeben Höhe würde für Frau Rubiner eine außerordentliche hohe finanzielle Last bedingen. Der Antrag stützte sich auf die ärztlichen Zeugnisse, zwei psychiatrische Gutachten, die Ausführungen des Gerichts über den persönlichen Eindruck, den die Angeklagte in der Sitzung vom 28. November 1919 machte und auf das beim Gerichtsakt befindliche Führungszeugnis des Berliner Polizeipräsidiums.

Frau Rubiner bildete keine Gefahr für den Staat trotz ihrer Verurteilung und seit ihrer Haftentlassung Anfangs Mai 1919 bis zu ihrer neuerlichen Verhaftung Ende September 1919 hat sie sich völlig unpolitisch verhalten und hat an politischen Versammlungen oder Demonstrationen der Kommunisten, Spartakisten oder Unabhängigen nicht teilgenommen. Der Berliner Polizeipräsident bescheinigte am 24. Oktober 1919 auf Verlangen ihres Mannes, dass gegen seine Frau seit ihrer Mitte Juni 1919 aus München erfolgten Rückkehr Nachteiliges nicht bekannt geworden ist. Dasselbe bewies auch die vom Anwalt zum Gerichtsakt übergebene Anzeige des Verlages Kiepenheuer in Potsdam, worin eine im Sommer 1919 von Frau Rubiner verfasste Übersetzung eines Werks über die moderne Malerei als Neuerscheinung empfohlen wurde. (Das Werk ist die Monographie über den russischen Maler Marc Chagall von A. Efross und J. Tugendhold).

Der Strafaufschub wegen Krankheit wurde vom Gericht bis zum 20. März 1920 gegen Sicherheitsleistung gewährt. Am 15. Februar 1920 schrieb Frau Rubiner ihrem Verteidiger einen Eilbrief, in dem sie ihm davon Kenntnis gab, dass sie am gleichen Tage ein Gesuch um Verlängerung des Strafaufschubs an die Münchener Staatsanwaltschaft gerichtet hatte. Da dieses Gesuch am Bestimmungsort nicht anlangte, so reichte der Anwalt am 25. Februar 1919 für sie das Gesuch um Gewährung eines Strafaufschubes von drei weiteren Monaten ein. Als Frau Rubiner aus der Haft entlassen wurde, eilte sie sofort an das Krankenlager ihres Mannes in Berlin. In seinem Bemühen, seine Ehefrau im Hinblick auf ihren schwer kranken Gesundheitszustand vor der sofortigen Strafhaft zu retten, hat er alle erdenklichen Schritte getan und durch die damit verbundenen seelischen Aufregungen vermutlich das in ihm schlummernde Leiden wachgerufen. Am 25. Februar 1920 schickte Frau Rubiner ihrem Anwalt ein Telegramm aus Berlin, das er an den Staatsanwalt am 26. Februar weiterleitete, mit der Bitte, ihren Aufenthalt in Berlin zu verlängern, um ihren Mann zu pflegen. Mit einem Antrag an die Staatsanwaltschaft ersuchte sie am 15. Februar, ihren Aufenthalt in Berlin zu verlängern, um ihren Mann pflegen zu können, der in größter Lebensgefahr schwebte:

Berlin W. 30 Viktoria Luise Platz 11, d. 15.2.1920. An die Staatsanwaltschaft am Landgericht München 1.

Ich erlaube mir um eine weitere Bewilligung von drei Monaten Unterbrechung des Strafvollzugs nachzusuchen, und zwar unter folgender Begründung. Als ich nach meiner, am 20. 12 erfolgten Haftentlassung aus Stadelheim nach Berlin zurückgekehrt bin, fand ich meinen Mann bereits in hohem Fieber. Seitdem hat seine Erkrankung einen so bösartigen Charakter angenommen, dass er sich in grösster Lebensgefahr befindet. Unter diesen Umständen konnte ich natürlich für meine Gesundheit so gut wie nichts tun. Ich nehme die mir vom Arzt vorgeschriebene Medizin, um mich aufrechtzuerhalten, aber ich kann mich nicht kurieren, während mein Mann zwischen Leben und Tod schwebt. Ich müsste also am 20. 3. in völlig gebrochenem Zustand meine Haft antreten, dabei mit dem Bewusstsein, dass mein Mann (wenn er bis dahin noch lebt) die Trennung von mir vielleicht nicht überwindet. Sollten die beiliegenden Zeugnisse zur Bestätigung meiner Angaben nicht genügen, so bitte ich, mir eine Amtsperson ins Haus zu schicken, damit sie sich von dem Unglück überzeugen kann, das mich heimgesucht hat. Ich appeliere an das Menschlichkeitsgefühl, wenn ich jetzt bitte, am 20. 3. die Haft in Aichach noch nicht antreten zu müssen. Dr. Frida Rubiner verurteilt am 28. November 1919 zu 1 Jahr 9 Monaten. Festung; 1 Jahr 5 Monate noch zu verbüssen; wegen Krankheit am 20. 2. aus der Haft entlassen.

Nach dem Tod ihres Ehemannes (Ludwig Rubiner erkrankte an Grippe am 20. Dezember 1919 und am 23. trat unter Schüttelfrost eine Entzündung des ganzen linken Oberlappens mit hohem Fieber ein. Er starb an einer Lungenentzündung in der Nacht vom 26. zum 27. Februar 1920 in einer Berliner Privatklinik in der Augsburger Str.) zog sie aus ihrer bisherigen Berliner Wohnung aus und schlug ihren Wohnsitz bei dem Schriftsteller und Komponisten Felix Holländer in der Waitzstraße 8 auf. Die amtsärztliche Untersuchung um gutachtliche Äußerung wurde herbeigeführt, um festzustellen, ob Frau Rubiner straferstehungsfähig war oder ob und auf wie lange ihr Strafaufschub zu gewähren war. Im April 1920 wiederholte der Verteidiger sein Ersuchen um Bewilligung eines Strafaufschubs auf die Dauer von drei Monaten, damit Frau Rubiner, welche Ruhe dringend nötig hatte, sich sofort in ein Sanatorium begeben konnte. Da sie ständig ihren kranken Mann gepflegt hatte, hatte sie keine Zeit gefunden, an ihre eigene Gesundheit zu denken. Ihr Gesundheitszustand hatte sich derart verschlimmert, dass sie sich in das Sanatorium Waldenfels in Groß Tabarz im Landkreis Gotha in Thüringen begeben musste. Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgerichte Gotha veranlasste im Mai 1920 das ärztliche Gutachten.

Im Juni 1920 hat Frau Rubiner aus finanziellen Gründen den Aufenthalt im Sanatorium in Groß Tabarz unterbrechen müssen und begab sich nach Berlin, um einige Erbschaftsangelegenheiten zu erledigen. Sie wohnte bei Vallentin (Im Brief des Verteidigers an den Münchener Staatsanwalt wurde nur der Nachname Vallentin erwähnt. Es handelt sich mit höchster Wahrscheinlichkeit um den deutschen Theater- und Kinoschauspieler Hermann Vallentin) in der Halberstädterstraße 3. Am 9. Juni 1920 bewilligte ihr die Kanzlei der Münchener Staatsanwaltschaft Aufschub der Strafvollstreckung bis zum 10. Dezember 1920 gegen Vorlegung eines ärztlichen Zeugnisses. Auf Anraten des Arztes aus Waltershausen in Thüringen wurdw ein Strafaufschub von 6 Monaten empfohlen. Am 31. Mai, 23. Juni und 10. Juli 1920 ersuchte der Anwalt die Rückgabe der Kaution, wenigstens des erlegten Bargeldes in Höhe von 20 000 M, weil es die lange Krankheit von Frau Rubiner mit sich brachte, dass sie keinen Erwerb nachgehen konnte. Der Anwalt bemerkte, dass ihre Vermögensverhältnisse derartig misslich waren und dass die Staatsbank für das hinterlegte Geld niedrige Zinsen zahlte. Deshalb erwuchs durch diese Hinterlegung ein schon verhältnismäßig großer Verlust zufolge der geringen Verzinsung. Sie brauchte dringend Bargeld und es war ihr unmöglich, das hinterlegte Bargeld in Reichanleihen umzuwechseln. Auf ärztlichen Rat hat sie sich von Berlin wieder wegbegeben müssen und ihr Aufenthalt für mehrere Monate war die Villa Wilhelmy im Kurort in Bad Langenschwalbach in der Nähe von Wiesbaden bei Dr. Flake. Im September 1920 kehrte sie nach Berlin-Wilmersdorf zurück, wo sie in der Trautenau Straße 14 wohnte.

Am 26. Oktober 1920 lehnte das Münchener Volksgericht das Gesuch um Bewilligung einer Bewährungsfrist ab, da sie in hervorragender Vertrauensstellung eine wesentliche Stütze der kommunistischen Gewaltherrscher gebildet hat und keinerlei Gewähr gab, dass sie in Zukunft sich von kommunistischen gewaltsamen Umsturzversuchen fern hielt. Ihr Verteidiger legte Beschwerde beim Obersten Münchener Landesgericht ein, weil sie Anfang Dezember ihre Strafe eintreten musste, und ersuchte Strafaufschub von sechs Monaten. Ihr körperlicher Zustand war, obwohl sie sich im Sommer sehr gut erholt hatte, bei der ersten kalten Witterung wieder ein sehr schlechter geworden. Sie hustete ständig, der Arzt hatte eine bedeutende Verschlimmerung der Lunge festgestellt und sie wurde unter diesen Umständen nicht für haftfähig erklärt. In Anbetracht ihrer Haftunfähigkeit stellte der Anwalt am 6. November 1920 den Antrag in ihrem Namen, ob sie nicht aus dem deutschen Reichsgebiete ausgewiesen werden konnte. Sie durfte nicht, von sich aus, sich aus Deutschland entfernen, da die gestellte Kaution größtenteils fremden Leuten gehörte, welche sie nicht um das ihr zur Verfügung gestellte Geld einfach prellen durfte. Er stellte auch den Antrag, dass ein aus der gestellten Kaution Betrag von 5000 M. herausgegeben wurden, im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand, der besonderer Pflege bedarf.

Aus Prag schrieb Frida Rubiner dem Münchener Staatsanwalt am 12. Dezember 1920:

Da mein Gesundheitszustand mir nicht erlaubt, eine längere Festungshaft zu verbüssen und mir andererseits eine Bewährungsfrist verweigert wurde, so sah ich mich genötigt, ins Ausland zu gehen. Ich bitte die hohe Staatsanwaltschaft, dies zur Kenntnis zu nehmen. Dr. Frida Rubiner.

Die Entscheidung, Deutschland zu verlassen und sich ins Ausland zu begeben, war nach der Einsicht der Verteidigung vom gesunden Menschenverstand her nachvollziehbar, obwohl sie durch dieses Verhalten den Verlust der von ihr gestellten Kaution ganz oder teilweise hat riskieren müssen. Frau Rubiner, welche Aussicht hatte, aufgrund neuerlich eingereichter Gesuche begnadigt zu werden, hat im letzten Augenblick die Gewalt über ihre Nerven völlig verloren und hat sich ins Ausland begeben. Vielleicht war diese Lösung die Beste, welche sie in ihrem und des Staates Interesse finden konnte. Am 10. Januar 1921 erforderte der Anwalt die Rückgabe des übrigen Betrages der von ihm hinterlegten Kaution, er hatte einen Teilbetrag von 8215 M schon zurückerhalten, und die aufgelaufenen Zinsenbeträgen. Er erachtete es für angebracht, auf die Einziehung der gestellten Kaution zu Gunsten des Staates zu verzichten, zur Abfindung von Gläubigern und Bestreitung von Anwaltskosten. Der Staatsanwalt bei dem Landgericht bewilligte Strafaufschub bis zum 10. Dezember 1920. 1925 bestand die Strafvollzugsausschreibung weiter und die Berliner Polizeidirektion fahndete nach ihr. Sie ermittelte dem Münchener Staatsanwalt, dass eine gewisse Frida Rubiner, eine Russin, unter dem Namen Luchs in der Redaktion der Berliner „Roten Fahne“ arbeitete und die von München aus gesucht wurde. Sie war der Flucht verdächtigt, gegen sie wurde ein Haftbefehl erlassen, sie stellte sich auf ergangene Vorladung nicht zum Strafantritt, um in die bayerische Gefangenanstalt Aichach, in die Abteilung für Festungshäftlingen, eingeliefert zu werden. Am 25. Mai 1925 schrieb die Direktion des Zuchthauses und der Gefangenanstalt von Aichach dem Staatsanwalt und fragte, ob Aussicht bestand, dass die zu Festungshaft verurteilte Rubiner demnächst zum Strafvollzug erschien. Nach dem Wunsche des Anstaltsarztes war im Zuchthaus schon einige Zeit für sie eine nach Süden gelegen große Zelle bereitgehalten, die einer lungenkranken Gefängnisgefangenen zuzuweisen war.

Frau Rubiner erschien nicht auf Vorladung und am 25. Oktober 1919 teilte das Berliner Polizeipräsidium dem Staatsanwalt mit, dass die Nachforschungen bisher ergebnislos verlaufen waren. Er sandte den Haftbefehl gegen sie zurück, mit dem Bemerken, dass er die bisherigen Notierungen nunmehr gelöscht hatte.

Die letzte Eintragung im Urteilsbuch vom 24. Februar 1926 gab Auskunft, dass ihr der Strafrest erlassen wurde; der Straferlass wurde der Kriminalregistratur des Münchener Landgerichts mitgeteilt und sie wurde aus dem Strafregister gestrichen.

Nach dem Gerichtsverfahren war Frida Rubiner 1925 Mitbegründerin der Arbeitsgemeinschaft kommunistischer Schriftsteller, von 1930 bis 1945 lebte sie in der ehemaligen Sowjetunion und arbeitete im Dienste der politischen Hauptverwaltung der Roten Armee. Nach dem Krieg bis zu ihrem Tode war sie Dozentin an der Parteihochschule der SED Karl Marx in Kleinmachnow bei Potsdam, wo sie am 22 Januar 1952 starb. Sie wurde auf dem Sozialistenfriedhof Friedrichsfelde in Berlin beigesetzt. (neu bearbeitet aus wikipedia)

Ich danke dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München für die Freundlichkeit, mich in die Akte Ichak-Rubiner Einsicht haben nehmen zu lassen. In der Akte sind die beglaubigte Abschrift des Urteils, sämtliche ärztliche Zeugnisse, polizeiliche Protokolle, eigenhändig geschriebene Briefe aus dem Gefängnis, die Pressemitteilungen unter Pseudonym, die Anträge der Rechtsanwälte an die Staatsanwaltschaft, die Berichte der Fahndungsabteilung der Stadtkommandantur, Telegramme und einige persönliche Effekte von Frida Rubiner wie ihr Personalausweis, ein Notizbuch und die Visitenkarte eines Uhrengeschäftes vorhanden.